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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Welche Daten erhält neuer Arbeitgeber?

    Welche Daten erhält neuer Arbeitgeber? In der Regel erhält ein neuer Arbeitgeber persönliche Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und Steueridentifikationsnummer des Mitarbeiters. Darüber hinaus können auch Informationen zu Qualifikationen, Berufserfahrung, Referenzen und Gesundheitsdaten im Rahmen des Einstellungsprozesses erfasst werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Daten vertraulich behandeln und nur für geschäftliche Zwecke verwenden. Mitarbeiter haben auch das Recht, zu wissen, welche Daten ihr Arbeitgeber über sie speichert und wie sie geschützt werden.

  • Welche Daten darf der Arbeitgeber sammeln?

    Welche Daten darf der Arbeitgeber sammeln? Arbeitgeber dürfen grundsätzlich nur Daten sammeln, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrags notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Kontaktdaten, Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung. Sensible Daten wie Gesundheitsdaten dürfen nur unter strengen Voraussetzungen erhoben werden und müssen besonders geschützt werden. Der Arbeitgeber muss zudem sicherstellen, dass die Daten nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden und die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über die Art und den Umfang der Datenerhebung informiert werden und ihr Einverständnis geben.

  • Was braucht der Arbeitgeber für Daten?

    Um effektiv arbeiten zu können, benötigt der Arbeitgeber verschiedene Arten von Daten. Dazu gehören Informationen über die Mitarbeiter, wie ihre Kontaktdaten, Qualifikationen und Arbeitszeiten. Zudem sind Daten über die Finanzen des Unternehmens, wie Umsätze, Kosten und Budgets, wichtig. Auch Informationen über Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner sind für den Arbeitgeber entscheidend, um Beziehungen zu pflegen und Geschäftsprozesse zu optimieren. Darüber hinaus benötigt der Arbeitgeber Daten über den Markt, die Wettbewerber und die allgemeine wirtschaftliche Lage, um strategische Entscheidungen treffen zu können.

  • Was für Daten braucht der Arbeitgeber?

    Was für Daten braucht der Arbeitgeber, um die Leistung und Produktivität der Mitarbeiter zu bewerten? Benötigt er Informationen über die Anwesenheit, Pünktlichkeit und Arbeitszeiten der Mitarbeiter? Oder sind auch Daten zu den erreichten Zielen, abgeschlossenen Projekten und Kundenfeedback wichtig? Welche Daten helfen dem Arbeitgeber, die Entwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiter zu fördern? Sind Informationen zu den individuellen Stärken, Schwächen und Interessen der Mitarbeiter relevant für die Personalentwicklung?

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Digital Innovation Playbook
    Digital Innovation Playbook

    Digital Innovation Playbook , Das Handbuch für Innovationen in der digitalen Welt Das Digital Innovation Playbook ist das erste komplette Handbuch für alle, die Innovation betreiben-geschrieben von einer der renommiertesten Innnovationsschmieden unserer Zeit. Es ist eine Weiterentwicklung des Design Thinkings und begreift sich wie kein zweites als Arbeitsbuch für die Praxis. Die Vorbereitung, Durchführung und Weitergabe von Innnovationen werden damit vollständig und systematisch ermöglicht. Dafür stellt das Buch neben einer Vielzahl von Tools und Methoden ein von der Innovationsberatung Dark Horse Innovation speziell entwickeltes Framework bereit-das Innovation Board. Es ist zugleich taktischer Rahmen und Spielanleitung für Innovation. Das Digital Innovation Playbook sagt Gründern und Praktikern in Unternehmen genau, was die für sie jeweils besten Spielzüge sind, um Innovation erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen. Daneben zeigt es Managern, wie sie den Innovationsprozess anstoßen, begleiten und in die Umsetzung überführen können. Nicht zuletzt erhalten Innovationsteams und Manager mit dem Innovation Board ein Kommunikationsinstrument, das Missverständnisse ausschließt. Es definiert klare Ergebnisschritte und bietet einheitliche Übergabeformate. Das Innovation Board garantiert jederzeit Überblick und Struktur in der Innovationsentwicklung. Mit seinem innovativen Design, seiner sorgfältigen Leserführung in Text und Layout sowie vielen Grafiken und Vorlagen, die zum Download bereitgestellt werden, setzt dieses Buch ganz auf praktische Handhabbarkeit und schnelle Umsetzung. Es ist auch ein Buch für den Schreibtisch - aber vor allem für den täglichen Einsatz in der Innovationswerkstatt. Mit dem Digital Innovation Playbook wird Innovationsentwicklung so spielerisch einfach und erfolgreich wie nie zuvor! , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20160902, Produktform: Leinen, Redaktion: Dark Horse Innovation, Seitenzahl/Blattzahl: 312, Keyword: Business Model; Design Thinking; Digitalisierung; Innovationsentwicklung; Innovationsprozess; Produktentwicklung; Service Design; Startup, Fachschema: Unternehmer, Thema: Optimieren, Fachkategorie: Management und Managementtechniken, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Murmann Publishers, Verlag: Murmann Publishers, Verlag: Murmann Publishers, Länge: 266, Breite: 223, Höhe: 27, Gewicht: 1305, Produktform: Leinen, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0030, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1689117

    Preis: 39.00 € | Versand*: 0 €
  • Taschenmessschieber Digital 300mm mit Daten
    Taschenmessschieber Digital 300mm mit Daten

    Sowohl Materialstärken als auch Längen können mit diesem hochwertigen Taschenmessschieber mit induktivem Messsystem und Kreuzsspitzen zuverlässig und genau ermittelt werden. Mit einem Handgriff einsatzbereit ist das Produkt durch die Quick-Start-Elektronik. Statt der Bedienung des Ein- / des automatischen Ausschalters genügt ein Bewegen des Schiebers, um das Gerät in Betrieb zu nehmen. Sofort können 4-fach Messungen im Bereich von 150 bis 200 mm oder 3-fach Messungen bei 300 mm vorgenommen werden. Einfach in der Anwendung macht das Produkt die Quick-Lock-Funktion, die wie eine Tastensperre funktioniert und die einmal gewählte Nullposition vor unbeabsichtigten Tastenbestätigungen sichert. Dabei können die Nullpunkte an jeder beliebigen Stelle gesetzt werden. Eine Feststellung von Werten erfolgt über eine Feststellschraube, das komfortable Ablesen in mm oder Inch über das hochwertige LCD-Display. Robust, formstabil und haltbar ist das Gerät, dank der Fertigung aus rostfreiem Stahl. Dank Quick-Start-Elektronik schnell einsatzbereit Mit integrierter Feststellschraube Aus rostfreiem Stahl hergestellt Quick-Lock-Funktion LCD-Display Die Displays mit 11 mm Größe sind ohne, die mit 7,5 mm mit variablem Datenausgang RS 232 & Digimatic & USB versehen.

    Preis: 331.38 € | Versand*: 0.00 €
  • Digital-Messschieber 150mm mit Daten
    Digital-Messschieber 150mm mit Daten

    Der Digital-Taschenmessschieber mit Antriebsrad eignet sich für Innen-, Außen- und Stufenmessungen. Zum Schutz vor Korrosion besteht der digitale Taschenmessschieber aus gehärtetem, rostfreiem Stahl. Für präzise Messungen sind die Messflächen feinst geschliffen. Um Fehlmessungen zu reduzieren ist der Taschenmessschieber mit einer Feststellschraube ausgestattet. Einfaches Ablesen der Messwerte ergibt sich aus der Höhe der Ziffern von 12 mm. Die digitale Datenübertragung ermöglicht der RS 232 Datenzugang. Um Energie zu sparen, verfügt der Messschieber über eine Ein- und Ausschaltung. Das Ablesen der Messwerte in unterschiedlichen Einheiten ist dank mm/Inch-Umschaltung möglich. Zur Korrektur einer Messung lässt sich das Gerät jederzeit nullsetzen.

    Preis: 32.73 € | Versand*: 4.90 €
  • Taschenmessschieber digital 150mm ohne Daten
    Taschenmessschieber digital 150mm ohne Daten

    Dieser digitale Taschenmessschieber nach DIN 862 ermöglicht Innen-, Außen-, Tiefen- und Stufenmessungen. Für den langlebigen Einsatz ist der Messschieber aus rostfreiem und gehärtetem Stahl gefertigt. Um exakte Messungen zu ermöglichen, sind die Messflächen feinst geschliffen. Der vereinfachten Ablesung dient die Ziffernhöhe der LCD-Anzeige von 7,5 mm. Der Messschieber reagiert auf das magnetische Feld eines leitfähigen oder ferromagnetischen Objekts dank induktivem Messsystem. Ein ungewolltes Verstellen der Digitalanzeige verhindert die Tastensperre. Um die Batterie zu schonen, verfügt der Messschieber über eine ein- und automatische Ausschaltung. Eine Umschaltung von der metrischen auf die angloamerikanische Einheit ermöglicht die mm/inch-Umschaltung. Eine Nullstellung ist an jeder Position möglich. über die ABS-Funktion wird die Nullstellung beim Abschalten gespeichert. Um Schäden zu vermeiden, ist die Digitalanzeige resistent gegen Feuchtigkeit und Handschweiß.

    Preis: 112.15 € | Versand*: 5.90 €
  • Welche Daten darf der Arbeitgeber speichern?

    Welche Daten der Arbeitgeber speichern darf, hängt von den geltenden Datenschutzgesetzen ab. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur Daten speichern, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrags notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Personalien, Arbeitszeiten, Gehaltsabrechnungen und Krankmeldungen. Sensible Daten wie Gesundheitsdaten oder politische Überzeugungen dürfen nur unter strengen Voraussetzungen und mit Einwilligung der Arbeitnehmer gespeichert werden. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Datenschutzbestimmungen einhält und die Daten der Mitarbeiter angemessen schützt.

  • Welche Daten bekommt der neue Arbeitgeber?

    Welche Daten bekommt der neue Arbeitgeber? Der neue Arbeitgeber erhält in der Regel personenbezogene Daten des Arbeitnehmers, die für die Anstellung relevant sind, wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und Steueridentifikationsnummer. Darüber hinaus können auch Informationen zu Ausbildung, Berufserfahrung, Referenzen, Gesundheitsdaten und Strafregisterauszüge Teil der Daten sein, die der neue Arbeitgeber erhält. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber diese Daten vertraulich behandelt und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet. Der Arbeitnehmer sollte sich darüber im Klaren sein, welche Daten der neue Arbeitgeber erhält und gegebenenfalls sein Einverständnis dazu geben.

  • Welche Daten braucht Arbeitgeber für Vertrag?

    Arbeitgeber benötigen für einen Arbeitsvertrag in der Regel die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer. Zudem werden Angaben zur Position, Arbeitszeit, Vergütung und Arbeitsort benötigt. Auch Regelungen zu Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten müssen im Vertrag festgehalten werden. Darüber hinaus können auch Informationen zu Zusatzleistungen, wie z.B. betriebliche Altersvorsorge oder Krankenversicherung, relevant sein. Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Welche Daten darf der Arbeitgeber weitergeben?

    Welche Daten darf der Arbeitgeber weitergeben? Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur Daten weitergeben, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrags notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten. Sensible Daten wie Gesundheitsdaten oder Informationen über die sexuelle Orientierung dürfen in der Regel nicht weitergegeben werden, es sei denn, der Arbeitnehmer hat ausdrücklich eingewilligt. Der Arbeitgeber muss zudem sicherstellen, dass die Daten nur an berechtigte Personen weitergegeben werden und angemessen geschützt sind. Verstöße gegen den Datenschutz können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

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